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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §11;Rechtssatz
Die Unterfertigung des Asylwerbers mit drei Kreuzen auf dem Protokoll über die Einvernahme stellt eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben dar, anderenfalls wäre es auch dem Asylwerber möglich, die "Unterfertigung" in dieser Form zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011138.X01Im RIS seit
20.11.2000