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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0268 1Stammrechtssatz
Dem Erfordernis des § 63 Abs 3 AVG wird nicht entsprochen, wenn der Berufungswerber lediglich die Aktenzahl des angefochtenen Bescheides ohne Bezeichnung der Erstbehörde - in der Annahme, daß diese Geschäftszahl der Berufungsbehörde "sicher bestens bekannt" sei und daher einen Rückschluß auf eine bestimmte Erstbehörde zulasse - in der Berufung zitiert (Hinweis auf E 11.4.1991, 90/06/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090055.X03Im RIS seit
20.11.2000