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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der VfGH hat die Einführung ua neuer materieller Kriterien für die Asylgewährung, wie die Verfolgungssicherheit gemäß § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991, während des Berufungsverfahrens für zulässig erachtet (Hinweis E VfGH 16.12.1992, B 1387/92, B 1542/92). Das Vertrauen auf die alte Rechtslage stellt einen subjektiven Grund dar; demgegenüber kommt es aber bei der Frage des Vorliegens des dem § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 zugrundeliegenden Sicherheitsbedürfnisses als Voraussetzung für die Asylgewährung (Hinweis E 24.11.1993, 93/01/0357) allein auf einen objektiven Maßstab an.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010303.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017