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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/26 93/01/0034 3Stammrechtssatz
Auch dann, wenn die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers dergestalt wären, daß davon gesprochen werden müßte, daß eine Gruppenverfolgung der Moslems, denen der Asylwerber angehört, aus Gründen seiner Nationalität (und, davon offenbar nicht zu trennen, auch seiner Religion) erfolgt, wäre eine derartige Befürchtung gerechtfertigt, weil der Asylwerber dadurch der Gefahr ausgesetzt wäre, davon unmittelbar betroffen zu sein (Hinweis E 27.5.1993, 92/01/0982).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011449.X02Im RIS seit
20.11.2000