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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/11 90/06/0066 4Stammrechtssatz
Der Spruch eines baupolizeilichen Befehls hat so konkretisiert zu sein, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, was Gegenstand dieses Auftrages ist; er muß zum Titel einer Vollstreckungsverfügung geeignet sein (Hinweis E 23.10.1984, 84/05/0063).
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060176.X05Im RIS seit
03.05.2001