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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Unzulässige Einbringung der Beschwerde einer Stadtgemeinde durch den BürgermeisterRechtssatz
Die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach §38 Abs3 Sbg. GdO 1976 (Einschreiten des Bürgermeisters bei Gefahr im Verzug ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderates) überhaupt gegeben sind, kann im vorliegenden Fall auf sich beruhen, weil die Genehmigung der Beschwerdeerhebung durch den Gemeinderat weder unverzüglich iS der zitierten Gesetzesvorschrift noch innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof festgesetzten Frist erfolgt ist.
Da der Beschwerde kein Beschluß des hiefür zuständigen Gemeinderates zugrundeliegt, war sie als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Gemeinderecht OrganeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B389.1989Dokumentnummer
JFR_10109372_89B00389_01