RS Vwgh 1994/6/30 91/06/0241

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LStVwG Stmk 1964 §51;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/06/22 93/07/0021 1 (hier: Bewilligung der Duldung nach § 51 Stmk LStVwG 1964)

Stammrechtssatz

Durch die erfolgte Durchführung des Vorhabens seitens der mitbeteiligten Partei ist die Duldungspflicht des Bf (hier Vorschreibung der Duldung nach § 72 Abs 1 WRG) in zeitlicher Hinsicht erloschen; sein Rechtsschutzinteresse ist damit - ungeachtet des Ausstehens der völligen Wiederherstellung des vor der Duldung gegebenen Zustandes der Liegenschaft des Bf durch die mitbeteiligte Partei - weggefallen.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteAllgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060241.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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