Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Lawinenverbauung, Einräumung von Zwangsrechten gemäß § 63 WRG - Der Gewährung der aufschiebenden Wirkung stehen im vorliegenden Fall zwingende öffentliche Interessen, nämlich der rasche Schutz insbesondere von Menschen, die durch den Abgang von Lawinen im betroffenen Bereich durch die geplante Verlängerung des Lawinenablenkdammes zumindest besser als bisher in ihrem Leben und ihrer Gesundheit geschützt werden können, entgegen. Es war daher auf Fragen der Interessenabwägung, insbesondere auf die mit einem möglichen negativen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verbundenen Kosten für eine Wiederherstellung des derzeitigen Zustandes, nicht mehr einzugehen (Hinweis B 17.10.1978, 1882/78, 18.7.1979, 1783/79, 30.10.1981, 81/08/0090).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994070020.A01Im RIS seit
12.11.2001