RS Vwgh 1994/7/1 AW 94/07/0020

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Veröffentlicht am 01.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §63;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Lawinenverbauung, Einräumung von Zwangsrechten gemäß § 63 WRG - Der Gewährung der aufschiebenden Wirkung stehen im vorliegenden Fall zwingende öffentliche Interessen, nämlich der rasche Schutz insbesondere von Menschen, die durch den Abgang von Lawinen im betroffenen Bereich durch die geplante Verlängerung des Lawinenablenkdammes zumindest besser als bisher in ihrem Leben und ihrer Gesundheit geschützt werden können, entgegen. Es war daher auf Fragen der Interessenabwägung, insbesondere auf die mit einem möglichen negativen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verbundenen Kosten für eine Wiederherstellung des derzeitigen Zustandes, nicht mehr einzugehen (Hinweis B 17.10.1978, 1882/78, 18.7.1979, 1783/79, 30.10.1981, 81/08/0090).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994070020.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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