RS Vwgh 1994/7/4 AW 94/12/0008

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Veröffentlicht am 04.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/01/08 AW 91/12/0033 1 (hier: Versetzung des Leiters einer Strafvollzugsanstalt)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung - Anspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat ein Beschwerdeführer nur dann, wenn beide im § 30 Abs 2 VwGG angeführten Voraussetzungen vorliegen. Auf die Regelung der aufschiebenden Wirkung in den Verwaltungsvorschriften, die für das dem angefochtenen Bescheid (hier: Versetzung eines Lehrers gem § 19 LDG 1984) vorangehende Verwaltungsverfahren gelten, insbesondere darauf, ob in diesem Verwaltungsverfahren überhaupt die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung in Betracht kommt, kommt es nicht an.

Schlagworte

Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994120008.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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