RS Vwgh 1994/7/5 91/14/0064

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Veröffentlicht am 05.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Soweit die Wertsicherung auf einen Zeitraum entfällt, während dessen der stille Gesellschafter Kapital überlassen hat, zählt sie zu seinen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch dann, wenn die Wertsicherungsgbeträge aufgrund der Abtretung der stillen Beteiligung dem Rechtsnachfolger zukommen, wobei auch beim Abtretenden die Einkünfte für jenen Zeitpunkt zu erfassen sind, in dem sie dem Rechtsnachfolger zugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140064.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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