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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19;Rechtssatz
Soweit die Wertsicherung auf einen Zeitraum entfällt, während dessen der stille Gesellschafter Kapital überlassen hat, zählt sie zu seinen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch dann, wenn die Wertsicherungsgbeträge aufgrund der Abtretung der stillen Beteiligung dem Rechtsnachfolger zukommen, wobei auch beim Abtretenden die Einkünfte für jenen Zeitpunkt zu erfassen sind, in dem sie dem Rechtsnachfolger zugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140064.X08Im RIS seit
20.11.2000