RS Vwgh 1994/7/5 91/14/0064

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Veröffentlicht am 05.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Eine entgeltliche Übertragung von Gewinnanwartschaften eines stillen Gesellschafters ist nicht vergleichbar mit der Übertragung von Anwartschaften auf künftige Gewinnauschüttungen aus Kapitalgesellschaften (zusammen mit dem Gsellschaftsanteil), weil es bei letzteren wesentlich auf die Beschlußfasssung über die Gewinnausschüttung ankommt (Hinweis Schmidt, EStG/12, § 20, Textzahl 45 a) bb).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140064.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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