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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;Rechtssatz
Eine entgeltliche Übertragung von Gewinnanwartschaften eines stillen Gesellschafters ist nicht vergleichbar mit der Übertragung von Anwartschaften auf künftige Gewinnauschüttungen aus Kapitalgesellschaften (zusammen mit dem Gsellschaftsanteil), weil es bei letzteren wesentlich auf die Beschlußfasssung über die Gewinnausschüttung ankommt (Hinweis Schmidt, EStG/12, § 20, Textzahl 45 a) bb).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140064.X07Im RIS seit
20.11.2000