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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides, in welchem überdies ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfaßt werden, stellt aber zweifellos nur eine Geltendmachung des Abgabeanspruches hinsichtlich der Einkommensteuer, nicht aber hinsichtlich der Gewerbesteuer dar. Daran vermag der Umstand, daß der Einkommensteuerbescheid im Hinblick auf § 295 BAO eine einem Grundlagenbescheid ähnliche Wirkung für die Gewerbesteuer hat, nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140032.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010