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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Unterkunftgewährung fällt unter den Begriff der "Bewirtung" iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972. Für den gegenständlichen Fall folgt daraus, daß die Verwendung des Gästehauses für die Unterkunftgewährung an Geschäftsfreunde als "außerbetriebliche" Nutzung zu werten ist (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140110.X05Im RIS seit
20.11.2000