RS Vwgh 1994/7/5 91/14/0110

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Veröffentlicht am 05.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Unterkunftgewährung fällt unter den Begriff der "Bewirtung" iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972. Für den gegenständlichen Fall folgt daraus, daß die Verwendung des Gästehauses für die Unterkunftgewährung an Geschäftsfreunde als "außerbetriebliche" Nutzung zu werten ist (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140110.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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