RS Vfgh 1989/9/25 B609/89

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / Rechtsverletzung
FremdenpolizeiG §3

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde wegen fehlender Legitimation - Verhängung eines Aufenthaltsverbotes gegen ein Mitglied der beschwerdeführenden Vereinigungen

Rechtssatz

Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation.

Der angefochtene Bescheid (Verhängung eines Aufenthaltsverbotes gemäß §3 FremdenpolizeiG) greift ausschließlich in die Rechtssphäre von S ein, nicht aber auch in jene der beschwerdeführenden Vereinigungen. Nur ihm kam - verfassungsrechtlich unbedenklich - im Administrativverfahren Parteistellung zu. Wenngleich das gegen den Genannten verhängte Aufenthaltsverbot faktische Auswirkungen auf die beschwerdeführenden Vereinigungen haben mag, ist es doch ausgeschlossen, daß damit ihre Rechtstellung berührt wird (vgl. zB VfSlg. 9002/1980, 9423/1982; VfGH 27.11.1987 B601/87).

Entscheidungstexte

  • B 609/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.09.1989 B 609/89

Schlagworte

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1989:B609.1989

Dokumentnummer

JFR_10109075_89B00609_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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