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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das ERSUCHEN läßt im konkreten Fall nicht die Absicht der Behörde erkennen, damit über individuelle Rechtsverhältnisse oder über ein Parteibegehren rechtsverbindlich - also mit Bescheid - abzusprechen (Hinweis: E 15.4.1994, 93/17/0329).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170305.X03Im RIS seit
25.01.2001