RS Vwgh 1994/7/12 94/04/0045

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Veröffentlicht am 12.07.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 idF 1993/029;

Rechtssatz

Die Überlegung, daß die Begehung eines Eigentumsdeliktes dann nicht zu befürchten sei, wenn der Betroffene in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, kann im Hinblick auf die allgemeine Lebenserfahrung nicht als zwingend angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040045.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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