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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs1 idF 1993/029;Rechtssatz
Die Überlegung, daß die Begehung eines Eigentumsdeliktes dann nicht zu befürchten sei, wenn der Betroffene in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, kann im Hinblick auf die allgemeine Lebenserfahrung nicht als zwingend angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040045.X01Im RIS seit
20.11.2000