RS Vwgh 1994/7/12 92/04/0191

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Veröffentlicht am 12.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §354 idF 1988/399;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ob die mit dem angefochtenen Bescheid erteilte Genehmigung zur Verlängerung des Versuchsbetriebes in inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht der Zwecksetzung des § 354 GewO 1973 noch entspricht (oder nicht), kann im Verfahren, in dem lediglich die Parteistellung der Nachbarn im Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes Streitgegenstand ist, nicht geprüft werden (Hinweis E VfGH 4.3.1992, B 1208/90, 1288/90, 985/91, 1286/90, 1289/90).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992040191.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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