RS Vwgh 1994/7/14 93/17/0071

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/05/0019 E 26. April 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die MITWIRKUNGSPFLICHT der Partei geht nicht so weit, daß sich die Behörde die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens ersparen könnte, zu dessen Durchführung sie gem § 39 AVG von Amts wegen verpflichtet ist.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170071.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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