RS Vwgh 1994/7/14 91/17/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1994
beobachten
merken

Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;

Rechtssatz

Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 183 Abs 1 NÖ LAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Wird die Unbilligkeit der Abgabenerhebung verneint, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (Hinweis E 22.9.1992, 92/14/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991170170.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten