Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Ist das Interesse des Bf an der Entscheidung über die Beschwerde weggefallen, der angefochtene Bescheid aber nicht aus dem Rechtsbestand entfernt worden, liegt keine formelle, sondern eine materielle Klaglosstellung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170144.X01Im RIS seit
07.05.2001