RS Vwgh 1994/7/14 92/17/0144

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Ist das Interesse des Bf an der Entscheidung über die Beschwerde weggefallen, der angefochtene Bescheid aber nicht aus dem Rechtsbestand entfernt worden, liegt keine formelle, sondern eine materielle Klaglosstellung vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170144.X01

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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