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L74001 Fremdenverkehr Tourismus BurgenlandNorm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0227 94/17/0228Rechtssatz
Daß Psychotherapeuten nicht in der Anlage des Bgld TourismusG 1992 genannt und somit nicht beitragspflichtig iSd § 27 Abs 1 dieses Gesetzes sind, ändert nichts an der Beitragspflicht der dort genannten "Ärzte", wenn sie (auch) als Ärzte tätig sind und die psychotherapeutischen Leistungen in ihrer ärztlichen Praxis erbringen. Verfassungsrechtliche Bedenken sind aus diesem Anlaß nicht entstanden (Hinweis VFGH B 28.2.1994, B 1946/93, 1947/93, 1948/93).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170226.X05Im RIS seit
03.04.2001