RS Vwgh 1994/7/14 91/17/0170

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §236 Abs1;
LAO NÖ 1977 §150;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;

Rechtssatz

Der Unbilligkeitstatbestand stellt auf die Einhebung ab. So wie sich in der Regel aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheides nicht die Unbilligkeit der Einhebung der betreffenden Abgaben nach der Lage des Falles ergibt, schließt UMGEKEHRT die allfällige Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung nicht aus, daß eine Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles gegeben sein könnte (Hinweis E 24.9.1993, 93/17/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991170170.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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