RS Vwgh 1994/7/14 94/17/0226

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Index

L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

TourismusG Bgld 1992 §3 Abs5;
UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0227 94/17/0228

Rechtssatz

Gemäß § 3 Abs 5 Bgld TourismusG 1992 in der Stammfassung sind die im Anhang B genannten, in den jeweiligen Gemeindegebieten ihre Tätigkeit ausübenden Ärzte - ungeachtet der Bestimmung des § 2 Abs 1 UStG 1972, wonach Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, jedenfalls Unternehmer nach dem Bgld TourismusG 1992.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170226.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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