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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / WillkürLeitsatz
Erteilung einer beschränkten Deckbewilligung gemäß §12 Abs2 lita Bgld. TierzuchtförderungsG ohne ausreichende Begründung; Verletzung des GleichheitsrechtesRechtssatz
Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gleichheitsverletzung durch Fehlen ausreichender Begründung; die Begründung des Bescheides muß aus diesem selbst hervorgehen.
Im gegebenen Fall verstieß die belangte Behörde nicht nur gegen ihre aus den §§58 Abs2, 60 AVG 1950 erfließende verfahrensrechtlichen Verpflichtung, "die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen"; sie unterließ es vielmehr schlechthin, dem Antragsteller gegenüber auch nur anzudeuten, in welchem Umstand das materielle Hindernis liegen könnte, statt einer Deckbewilligung im bisher gewährten Umfang bloß eine gemäß §12 Abs2 lita des Bgld. TierzuchtförderungsG 1985 auf eigene Stuten der gleichen Rasse beschränkte (sogenannte Deckbewilligung A) zu erteilen.
Schlagworte
Bescheidbegründung, TierzuchtförderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B642.1987Dokumentnummer
JFR_10109074_87B00642_01