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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §114;Rechtssatz
Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§ 114 ASVG) bewirken jedenfalls nicht, daß der Aufenthalt eines Sichtvermerkswerbers, dem eine solche Gesetzesverletzung zur Last liegt, die öffentliche Ruhe oder Sicherheit gefährden würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180157.X02Im RIS seit
20.11.2000