RS Vwgh 1994/7/21 94/18/0157

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Veröffentlicht am 21.07.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §114;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§ 114 ASVG) bewirken jedenfalls nicht, daß der Aufenthalt eines Sichtvermerkswerbers, dem eine solche Gesetzesverletzung zur Last liegt, die öffentliche Ruhe oder Sicherheit gefährden würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180157.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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