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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/19 93/18/0582 2Stammrechtssatz
Die Beurteilung, daß eine Ehe rechtsmißbräuchlich, weil ausschließlich zwecks Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen, eingegangen worden sei, setzt die Nichtigerklärung dieser Ehe nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180315.X03Im RIS seit
11.07.2001