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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Der AbgBeh ist im Rahmen der ihr obliegenden, auf Grund freier Beweiswürdigung zu beurteilenden Feststellung des Sachverhaltes kein Ermessen eingeräumt. Im Bereich der Sachverhaltsfeststellung ist die AbgBeh vielmehr an das Gesetz gebunden und es besteht für sie keine nach § 20 BAO auszuübende Wahl zwischen zwei oder mehreren Entscheidungsmöglichkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130140.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009