RS Vwgh 1994/7/27 94/09/0102

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Z12;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Einen besonderen Milderungsgrund iSd § 34 Z 12 StGB muß die Behörde nicht annehmen, wenn der Beschuldigte trotz einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht keine entsprechenden Nachforschungen über die Rechtslage, angestellt hat.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090102.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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