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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Die Behauptung eines unentgeltlichen Probearbeitsverhältnisses (- welches dem AuslBG fremd ist -) schließt ein Volontärsverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG nicht ein. Geht - wie im Beschwerdefall - die Beschäftigung über ein bloßes Vorführen von Kenntnissen und Fähigkeiten - vor Aufnahme der Beschäftigung - hinaus und ist sie mit einem Anspruch auf Entlohnung verbunden, so kommt der Behauptung, daß die "endgültige" Beschäftigung vorbehalten worden sei, ebensowenig Bedeutung zu, wie einer Unterscheidung zwischen "probeweiser" und bereits "aushilfsweiser" Beschäftigung.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090088.X02Im RIS seit
27.11.2000