RS Vwgh 1994/7/27 92/13/0058

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;
BAO §299 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf § 299 BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130058.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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