Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 8Stammrechtssatz
Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990100046.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010