RS Vwgh 1994/7/27 92/13/0058

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235 Abs1;
BAO §236 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Abmachung zwischen den Organwaltern des Abgabengläubigers und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld ist ohne abgabenrechtliche Bedeutung (Hinweis E 29.4.1992, 88/17/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130058.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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