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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §289 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen betreffend ein mangelhaftes Berufungsverfahren, weil die Abgabenbehörde über die Sache des Berufungsverfahrens (hier: Begehren um Ansatz einer Beteiligung an einer GmbH und Abschreibung der Anschaffungskosten der Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert) im angefochtenen Bescheid nicht abgesprochen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130051.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009