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EStGNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist nicht berechtigt, die Aufwendungen für den Betrieb eines teuren PKW im gleichen Ausmaß zu kürzen wie die Anschaffungskosten dafür. Es trifft zwar zu, daß auch ein Teil dieser Kraftfahrzeugkosten als "Folgekosten" der Haltung eines teuren Kraftfahrzeuges angesehen werden kann (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054); es erscheint jedoch nicht schlüssig, die Folgekosten nach dem Verhältnis zwischen einem Kraftfahrzeug einer allfälligen Luxusklasse und einem dem Betrieb entsprechenden Fahrzeug zu bemessen.
Schlagworte
Arbeitszimmer Kraftfahrzeugkosten (Privatanteil) Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130175.X05Im RIS seit
01.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021