RS Vwgh 1994/7/27 92/13/0175

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2
EStG 1972 §20 Abs1 Z3
EStG 1972 §4 Abs4
EStG 1972 §6 Z1

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist nicht berechtigt, die Aufwendungen für den Betrieb eines teuren PKW im gleichen Ausmaß zu kürzen wie die Anschaffungskosten dafür. Es trifft zwar zu, daß auch ein Teil dieser Kraftfahrzeugkosten als "Folgekosten" der Haltung eines teuren Kraftfahrzeuges angesehen werden kann (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054); es erscheint jedoch nicht schlüssig, die Folgekosten nach dem Verhältnis zwischen einem Kraftfahrzeug einer allfälligen Luxusklasse und einem dem Betrieb entsprechenden Fahrzeug zu bemessen.

Schlagworte

Arbeitszimmer Kraftfahrzeugkosten (Privatanteil) Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130175.X05

Im RIS seit

01.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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