RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §31;
BAO §39 Z2;
BAO §42;
BAO §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203

Rechtssatz

Ausführungen betreffend mangelnde Gemeinnützigkeit infolge einer Diskrepanz zwischen Vereinszweck (Förderung der Erziehung des künstlerischen Nachwuchses und die Ausübung der schönen Künste durch Abhaltung von Veranstaltungen) und Vereinstätigkeit (Veranstaltung von Konzerten mit populärer Musik). Die Tätigkeit des Abgabepflichtigen unterschied sich in keiner Weise von der eines gewerblichen Konzertveranstalters.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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