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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §235 Abs1;Rechtssatz
Abmachungen über den Inhalt einer Abgabenschuld stehen - soweit sie nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen sind - im Widerspruch zu dem aus Art 18 B-VG abzuleitenden Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung der Abgabenvorschriften (Hinweis Mayer, Der öffentlich-rechtliche Vertrag im österreichischen Abgabenrecht, JBl 1976, 632 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130058.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017