RS Vwgh 1994/7/28 92/07/0160

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs1 idF 1990/252;
WRG 1959 §15 Abs1 idF 1990/252;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 3

Stammrechtssatz

§ 15 Abs 1 WRG erlegt den Fischereiberechtigten selbst die Obliegenheit auf, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich nach Maßgabe des § 15 Abs 1 Satz 2 WRG dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070160.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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