RS Vwgh 1994/7/28 91/07/0021

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111;
WRG 1959 §138;
WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit dem die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für eine Seeanschüttung erteilt wird und der auch auf § 138 WRG 1959 gestützt wird, ist auf Grund seines wesentlichen Inhaltes als wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid anzusehen, wobei an dieser Einordnung auch die Zitierung des § 138 WRG 1959 nichts zu ändern vermag (Hinweis E 12.4.1983, 83/07/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070021.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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