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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §15 Abs1 idF 1990/252;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 2Stammrechtssatz
Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070160.X03Im RIS seit
12.11.2001