RS Vwgh 1994/8/9 94/17/0298

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Veröffentlicht am 09.08.1994
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §311 Abs2 impl;
LAO Wr 1962 §243 Abs2;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0623/77 E 22. November 1977 RS 4

Stammrechtssatz

Ein dem Gesetz entsprechender Devolutionsantrag liegt nur vor, wenn nach Ablauf der der betreffenden Behörde offenstehenden Entscheidungsfrist (Hinweis B 10.11.1970, 1858/70) ein ausdrückliches schriftliches Verlangen auf Übergang der Entscheidungspflicht an die in Betracht kommende Oberbehörde gestellt wird (Hinweis B 30.3.1960, 2658/59, und B 22.2.1961, 147/61).

Schlagworte

Anrufung der obersten BehördeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170298.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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