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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei einer Beförderung handelt es sich wie bei Aufnahme ins öffentlichrechtliche Dienstverhältnis oder Überstellung um eine Ernennung, die rechtsbegründend erfolgt (Hinweis: E 2.10.1969, 390, 693/68, VwSlg 7650 A/1969).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120145.X03Im RIS seit
11.07.2001