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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0225Rechtssatz
Auch wenn bei einem Umbau eines Supermarktes und Änderung des Verwendungszweckes des Supermarktes durch Ausweitung auf Kleinhandel hinsichtlich der Frage der Abstellflächen gemäß § 5 Abs 2 Stmk GaragenO im Hinblick darauf, daß hier eine gewerbliche Betriebsanlage betroffen ist, keine Zuständigkeit der Baubehörden gegeben ist, hat über die Frage der beantragten baulichen Änderungen bzw die Änderung des Verwendungszweckes jedenfalls eine Entscheidung der Baubehörde unter Anwendung der Stmk BauO 1968 zu ergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060112.X02Im RIS seit
03.05.2001