RS Vwgh 1994/8/11 94/06/0070

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Veröffentlicht am 11.08.1994
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Index

L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStVwG Stmk 1964 §2 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §5;
LStVwG Stmk 1964 §7 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Erklärung einer Verkehrsfläche zur Straße mit öffentlichem Verkehr nach dem Stmk LStVwG 1964 können nur jene Personen in ihren Rechten beeinträchtigt werden, deren Rechte an den zur öffentlichen Verkehrsfläche erklärten Grundstücken durch die Feststellung des Gemeingebrauches beeinträchtigt werden. Dies ist in Ansehung von Anrainern nicht der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060070.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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