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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BergG 1975 §2 Abs1;Rechtssatz
Unterliegt ein Schotterabbau aufgrund der vorgefundenen Mineralien dem BergG, so folgt daraus aus kompetenzrechtlicher Betrachtung, daß wegen der dann gegebenen Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Bergwesens kein Raum für die Anwendung des § 50a Stmk ROG bleibt (Hinweis E VfGH VfSlg 2685/1954, sowie E VfGH VfSlg 2674/1954). Dieser verfassungsrechtlichen Regelung trägt auch § 1 Abs 3 Stmk ROG Rechnung, der den Geltungsbereich und damit auch die Planungstätigkeit des Landes und der Gemeinden von der Zuständigkeit des Bundes abgrenzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060099.X01Im RIS seit
19.03.2001