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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1Stammrechtssatz
Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis E 28.6.1972, 242/72 und die dort angeführte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060239.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010