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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem Tir LStG 1989, insbesonders aus § 2 Abs 7 legcit, ist die Parteistellung einer Straßeninteressentschaft im Baubewilligungsverfahren als Baurechtsträgerin iSd BauRG nicht abzuleiten, regelt diese Bestimmung doch nur, wer Straßenverwalter ist, nämlich derjenige, dem als Träger von Privatrechten der Bau, die Erhaltung und die Verwaltung einer Straße obliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060128.X01Im RIS seit
03.05.2001