RS Vwgh 1994/8/11 94/06/0070

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Veröffentlicht am 11.08.1994
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L85006 Straßen Steiermark
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LStVwG Stmk 1964 §1;
LStVwG Stmk 1964 §2 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §2 Abs2;
LStVwG Stmk 1964 §5;
LStVwG Stmk 1964 §7 Abs1 Z4;
StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Die Wendung "alle öffentlichen Verkehrsanlagen" in § 7 Abs 1 Z 4 letzter Satz Stmk LStVwG 1964 zeigt, daß nicht nur solche Verkehrsflächen, die zur Fortbewegung von einem Punkt zum anderen dienen, unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen, sondern Verkehrsanlagen schlechthin. Unter diesen weiten Begriff der Verkehrsanlagen sind auch öffentliche Parkplätze zu subsumieren. Das Beschwerdeargument, eine Straße sei nur eine Verkehrsverbindung zwischen zwei Orten, bei welcher ein dringendes Verkehrsbedürfnis gegeben ist, übersieht, daß der Begriff der Straße als öffentlicher Verkehrsfläche vom jeweiligen Landesgesetz autonom bestimmt wird. Dem öffentlichen Verkehr dienen solche Verkehrsflächen auch dann, wenn sie dem ruhenden Verkehr dienen.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060070.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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