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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0225Rechtssatz
Der Umstand, daß im Mehrparteienverfahren bei Unsicherheit bezüglich der Abgrenzung des Parteienkreises bei zu restriktiver Handhabung der Verwaltungsvorschriften durch die Behörden Nachteile für die Konsenswerber durch das Auftreten übergangener Parteien entstehen können, ist nicht geeignet, derartigen Parteien ihre Rechte als Verfahrenspartei abzusprechen.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060112.X03Im RIS seit
03.05.2001