RS Vwgh 1994/8/11 94/12/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.08.1994
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §10 Abs1;
RGV 1955 §10 Abs2;
RGV 1955 §10 Abs3;

Rechtssatz

Neben der gemäß § 10 Abs 2 RGV pauschalierten Abfindung der Reisegebühren für die Verwendung des beamteneigenen PKW findet eine gesonderte Vergütung von Kosten, die mit der Art dieser gewählten Fortbewegung notwendig verbunden sind

(hier: Parkgebühr), nicht statt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120115.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten