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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §10 Abs1;Rechtssatz
Neben der gemäß § 10 Abs 2 RGV pauschalierten Abfindung der Reisegebühren für die Verwendung des beamteneigenen PKW findet eine gesonderte Vergütung von Kosten, die mit der Art dieser gewählten Fortbewegung notwendig verbunden sind
(hier: Parkgebühr), nicht statt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120115.X01Im RIS seit
20.11.2000