RS Vwgh 1994/8/11 93/06/0239

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Veröffentlicht am 11.08.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/08/0193 3

Stammrechtssatz

Die bloße Erkennbarkeit des mangelnden Einverständnisses mit einem Bescheid stellt nicht schon einen begründeten Berufungsantrag dar (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060239.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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